
Alle anderen Verlage
Beschreibung
Diese US-Branche umfasst Betriebe, die allgemein als Verlage bekannt sind (mit Ausnahme von Zeitungs-, Magazin-, Buch-, Verzeichnis-, Mailinglisten-, Musik-, Software- und Grußkartenverlagen). Diese Betriebe können Werke in gedruckter oder elektronischer Form veröffentlichen, einschließlich ausschließlich im Internet. Beispielhafte Beispiele: Kunstverlage Kalenderverlage
Hierarchie
| Code | Titel | Beschreibung |
|---|---|---|
| 51 | Information 2-stelliger Sektor | Der Sektor als Ganzes Der Informationssektor umfasst Betriebe, die folgende Prozesse durchführen: (a) die Erstellung und Verbreitung von Informations- und Kulturprodukten, (b) die Bereitstellung der Mittel zur Übertragung oder Verbreitung dieser Produkte sowie von Daten oder Kommunikation und (c) die Datenverarbeitung. Die Hauptkomponenten dieses Sektors sind die Film- und Tonaufzeichnungsindustrien; Verlagsindustrien, einschließlich Softwareverlags; Rundfunk- und Content-Anbieter; Telekommunikationsindustrien; Anbieter von Computerinfrastruktur, Datenverarbeitung, Webhosting und verwandten Dienstleistungen; sowie Web-Suchportale, Bibliotheken, Archive und andere Informationsdienste. Die einzigartigen Merkmale von Informations- und Kulturprodukten sowie der Prozesse, die bei deren Erstellung und Verbreitung beteiligt sind, unterscheiden den Informationssektor von den Güter- und Dienstleistungssektoren. Einige dieser Merkmale sind: 1. Im Gegensatz zu traditionellen Gütern besitzt ein „Informations- oder Kulturprodukt“, wie eine Online-Zeitung oder ein Fernsehprogramm, nicht notwendigerweise materielle Eigenschaften und ist nicht notwendigerweise mit einer bestimmten Form verbunden. Ein Film kann in einem Kino oder über Fernsehübertragung, Video-on-Demand oder Streaming-Dienste angesehen werden. Eine Tonaufnahme kann im Radio ausgestrahlt, in Multimedia-Produkte eingebettet, gestreamt oder in einem Plattenladen verkauft werden. 2. Im Gegensatz zu traditionellen Dienstleistungen erfordert die Bereitstellung dieser Produkte keinen direkten Kontakt zwischen Anbieter und Verbraucher. 3. Der Wert dieser Produkte für den Verbraucher liegt in ihrem informativen, bildenden, kulturellen oder unterhaltenden Inhalt, nicht in der Form, in der sie verbreitet werden. Die meisten dieser Produkte sind durch Urheberrechtsgesetze vor unrechtmäßiger Vervielfältigung geschützt. 4. Der immaterielle Charakter von Informations- und Kulturprodukten macht die Prozesse ihrer Erstellung und Verbreitung sehr unterschiedlich von denen von Gütern und Dienstleistungen. Nur diejenigen, die die Rechte an diesen Werken besitzen, sind berechtigt, diese zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbessern und zu verbreiten. Die Erlangung und Nutzung dieser Rechte ist oft mit erheblichen Kosten verbunden. Darüber hinaus hat die Technologie die Verbreitung dieser Produkte revolutioniert. Es ist möglich, sie in physischer Form, über Rundfunk oder online zu verbreiten. 5. Verbreiter von Informations- und Kulturprodukten können leicht Mehrwert zu den Produkten hinzufügen, die sie verbreiten. Beispielsweise fügen Rundfunkanstalten Werbung hinzu, die nicht im ursprünglichen Produkt enthalten ist. Diese Fähigkeit bedeutet, dass sie im Gegensatz zu Verbreitern traditioneller Güter ihre Einnahmen nicht aus dem Verkauf des verbreiteten Produkts an den Endverbraucher beziehen, sondern von jenen, die für das Privileg bezahlen, Informationen zum ursprünglichen Produkt hinzuzufügen. In ähnlicher Weise können ein Verzeichnis- und Mailinglistenverlag die Rechte an Tausenden zuvor veröffentlichten Zeitungs- und Periodikaartikeln erwerben und neuen Mehrwert schaffen, indem er Suchfunktionen und Software bereitstellt und die Informationen so organisiert, dass die Recherche und das Abrufen erleichtert werden. Diese Produkte erzielen oft einen viel höheren Preis als die ursprünglichen Informationen. Aus diesem Sektor ausgeschlossen sind Betriebe, die hauptsächlich mit der kundenspezifischen Entwicklung von Software befasst sind; die Massenvermehrung von Software oder anderem voraufgezeichnetem Audio- und Video-Material auf magnetischen oder optischen Medien; die Erstellung von Live-Kunst- und Kulturwerken oder -produktionen; sowie die Aufführung oder Erstellung von Kunst- und Kulturwerken oder -produktionen als unabhängige (d. h. freiberufliche) Personen. |
| 513 | Verlagsbranchen 3-stelliger Teilsektor | Industrien in der Untersektor-Gruppe der Verlagsindustrie, die sich mit dem Verlag von Zeitungen, Zeitschriften, anderen Periodika, Büchern, Verzeichnissen und Software beschäftigen. Im Allgemeinen geben Betriebe, die als Verlage bekannt sind, Kopien von Werken heraus, für die sie in der Regel die Urheberrechte besitzen. Werke können in einem oder mehreren Formaten vorliegen, darunter gedruckte Form, CD-ROM, proprietäre elektronische Netzwerke oder ausschließlich im Internet. Verlage können Werke veröffentlichen, die ursprünglich von anderen geschaffen wurden und für die sie die Rechte erworben haben, und/oder Werke, die sie intern erstellt haben. Verlage können Werke nur veröffentlichen und Rechte zur Verbreitung ihrer Inhalte an Dritte lizenzieren, oder sie können Inhalte veröffentlichen und vertreiben, die sie erstellen oder besitzen. Softwareverlagsaktivitäten sind hier enthalten, da die Tätigkeit – die Erstellung eines urheberrechtlich geschützten Produkts und dessen Markteinführung – dem Erstellungsprozess anderer Arten von geistigem Eigentum gleichkommt. In NAICS wird Verlagswesen – die Berichterstattung, das Schreiben, das Redigieren und andere Prozesse, die zur Erstellung einer Ausgabe einer Zeitung erforderlich sind – als eigenständige Hauptwirtschaftstätigkeit behandelt und nicht als Nebenaktivität einer Fertigungstätigkeit, dem Druck. Daher wird Verlagswesen im Informationssektor klassifiziert, während der Druck im Verarbeitenden Gewerbe angesiedelt ist. Der Untersektor der Verlagsindustrie schließt gedruckte Produkte aus, wie z. B. verschiedene Geschäftsformulare und Terminkalender, bei denen die Information nicht die wesentliche Komponente ist. Betriebe, die diese Artikel herstellen, sind im Untersektor 323, Druck und verwandte Unterstützungsleistungen, enthalten. Die Reproduktion von vorkonfigurierten Software wird in NAICS als Fertigungstätigkeit behandelt, und die kundenspezifische Entwicklung von Software nach Kundenanforderungen wird dem Sektor für professionelle, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen zugeordnet. Diese Unterscheidungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Arten, wie Software erstellt, reproduziert und vertrieben wird. Musikverlage und Betriebe, die hauptsächlich mit der Produktion oder der Produktion und Verbreitung von Spielfilmen und Tonaufnahmen befasst sind, werden in Untersektor 512, Film- und Tonaufzeichnungsindustrie, eingestuft. Betriebe, die nicht im Verlagswesen tätig sind und ausschließlich Rechte von Verlagen zur Übertragung und Verbreitung von Inhalten erwerben, werden in Untersektor 516, Rundfunk und Content-Anbieter, eingestuft. |
| 5131 | Zeitungs-, Periodika-, Buch- und Verzeichnisverlage 4-stellige Branchengruppe | Diese Industriegruppe umfasst Betriebe, die hauptsächlich mit dem Verlagswesen von Zeitungen, Zeitschriften, anderen Periodika, Büchern, Verzeichnissen und Mailinglisten sowie mit anderen Werken wie Kalendern, Grußkarten und Karten beschäftigt sind. Diese Werke zeichnen sich durch die geistige Kreativität aus, die bei ihrer Entwicklung erforderlich ist, und sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Verlage vertreiben oder veranlassen die Verbreitung dieser Werke. Verlage können die Werke intern erstellen, oder sie beauftragen, kaufen oder sammeln Werke, die ursprünglich von anderen geschaffen wurden. Diese Werke können in einem oder mehreren Formaten veröffentlicht werden, wie z. B. in gedruckter und/oder elektronischer Form, einschließlich proprietärer elektronischer Netzwerke oder ausschließlich im Internet. Betriebe in dieser Branche können die Werke selbst drucken, reproduzieren oder direkten Zugang dazu anbieten oder andere beauftragen, diese Funktionen zu übernehmen. Betriebe, die sowohl drucken als auch veröffentlichen, können überschüssige Kapazitäten mit kommerziellem oder Auftragsdruck füllen. Die Verlagstätigkeit wird jedoch weiterhin als Haupttätigkeit dieser Betriebe angesehen. |
| 51319 | Andere Verlage 5-stellige NAICS-Branche | Diese Branche umfasst Betriebe, die als Verlage bekannt sind (mit Ausnahme von Zeitungs-, Magazin-, Buch-, Adressbuch-, Mailinglisten-, Musik- und Softwareverlagen). Diese Betriebe können Werke in gedruckter oder elektronischer Form veröffentlichen, einschließlich ausschließlich im Internet. Beispielhafte Beispiele: Kunstverlage Grußkartenverlage Kalenderverlage |
| 513199 | Alle anderen Verlage 6-stelliger US-Detailcode | Diese US-Branche umfasst Betriebe, die allgemein als Verlage bekannt sind (mit Ausnahme von Zeitungs-, Magazin-, Buch-, Verzeichnis-, Mailinglisten-, Musik-, Software- und Grußkartenverlagen). Diese Betriebe können Werke in gedruckter oder elektronischer Form veröffentlichen, einschließlich ausschließlich im Internet. Beispielhafte Beispiele: Kunstverlage Kalenderverlage |
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Nutzen Sie diese NAICS-Klassifizierung als Ausgangspunkt und verbinden Sie sie anschließend mit Item-Workflows für Bestand, Lager, Auftragsverwaltung, Fulfillment und Transport.
Klassifizierungsreferenzen
- 01Betriebe, die als Zeitungsausgeber bekannt sind, werden in der Branche 513110, Zeitungsausgeber, eingestuft;
- 02Betriebe, die als Magazin- oder andere Periodikaausgeber bekannt sind, werden in der Branche 513120, Periodikaausgeber, eingestuft;
- 03Betriebe, die als Buchverlage bekannt sind, werden in der Branche 513130, Buchverlage, eingestuft;
- 04Betriebe, die hauptsächlich mit der Veröffentlichung von Verzeichnissen und Mailinglisten befasst sind, werden in der Branche 513140, Verzeichnis- und Mailinglistenverlage, eingestuft;
- 05Betriebe, die hauptsächlich mit der Veröffentlichung von Grußkarten befasst sind, werden in der US-Branche 513191, Grußkartenverlage, eingestuft;
- 06Betriebe, die als Musikverlage bekannt sind, werden in der Branche 512230, Musikverlage, eingestuft;
- 07Betriebe, die hauptsächlich mit der Veröffentlichung von Computersoftware befasst sind, werden in der Branche 513210, Softwareverlage, eingestuft;
- 08Betriebe, die hauptsächlich mit der Herstellung von Terminkalendern und/oder verschiedenen Geschäftsbögen befasst sind, werden in der US-Branche 323111, kommerzieller Druck (außer Siebdruck und Bücher), eingestuft; und
- 09Betriebe, die hauptsächlich Dienstleistungen zur Entwicklung von Bildungstests erbringen und Tests veröffentlichen, aber nicht allgemein als Verlage bekannt sind, werden in der Branche 611710, Bildungsunterstützungsdienste, eingestuft.
Indexeinträge
Verleger von Kunstdrucken (außer exklusive Internetveröffentlichung)
Verleger von Kunstdrucken
Verleger von Kunstdrucken und Druck
Kunstverleger
Kunstverleger (außer exklusive Internetveröffentlichung)
Kunstverleger, ausschließlich im Internet
Kalenderverleger
Kalenderverleger (außer exklusive Internetveröffentlichung)
Kalenderverleger und Druck
Kalenderverleger, ausschließlich im Internet
Katalogverleger (z. B. Katalogbestellung, Ladenware)
Katalogverleger (z. B. Katalogbestellung, Ladenware) (außer exklusive Internetveröffentlichung)
Katalogverleger (z. B. Katalogbestellung, Ladenware) und Druck
Verleger von Kinderausmalbüchern
Verleger von Kinderausmalbüchern (außer exklusive Internetveröffentlichung)
Verleger von Kinderausmalbüchern, ausschließlich im Internet
Verleger von Tagebüchern und Zeitplanern
Verleger von Tagebüchern und Zeitplanern (außer exklusive Internetveröffentlichung)
Verleger von Tagebüchern und Zeitplanern, ausschließlich im Internet
Verleger von Rabattcoupertagebüchern
Verleger von Rabattcoupertagebüchern (außer exklusive Internetveröffentlichung)
Verleger von Rabattcoupertagebüchern und Druck
Verleger von Rabattcoupertagebüchern, ausschließlich im Internet
Verleger von Kunstdrucken in limitierter Auflage
Verleger von Kunstdrucken in limitierter Auflage (außer exklusive Internetveröffentlichung)
Verleger von Mustern und Plänen (z. B. Kleidermuster)
Verleger von Mustern und Plänen (z. B. Kleidermuster) (außer exklusive Internetveröffentlichung)
Verleger von Mustern und Plänen (z. B. Kleidermuster) und Druck
Verleger von Mustern und Plänen (z. B. Kleidermuster), ausschließlich im Internet
Postkartenverleger
Postkartenverleger (außer exklusive Internetveröffentlichung)
Postkartenverleger und Druck
Postkartenverleger, ausschließlich im Internet
Posterverleger
Posterverleger (außer exklusive Internetveröffentlichung)
Posterverleger und Druck
Posterverleger, ausschließlich im
Wie Item helfen kann
Diese Analysewerkzeuge identifizieren langsam verkaufte Titel und prognostizieren saisonale Nachfragespitzen, sodass Verlage ihre Produktionspläne und Marketingbudgets anpassen können, um Verschwendung zu minimieren und den Umsatz mit Restbeständen zu maximieren.
Externe Ressourcen
Census.gov NAICS-Details
Offizielle Definition und Geltungsbereich des US Census Bureau für NAICS 513199.
Verband der amerikanischen Verleger
Der primäre Handelsverband, der Verleger in den Vereinigten Staaten vertritt.
Industrie-Seite des U.S. Census Bureau
Offizielle Regierungsdaten und Überblick für den NAICS-Industrie-Code 513199.
Forbes Verzeichnis der Verleger
Ein Verzeichnis bekannter Verlage und ihrer jüngsten Veröffentlichungen.